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Die Arbeitsgruppe Alte Drucke der BBS beschäftigte sich an ihrem Arbeitsgespräch 2000 mit Problemen der Ausleihe von historischen Buchbeständen. Die dort erarbeiteten Grundsätze mündeten in die  » Empfehlung „Gedrucktes Kulturerbe im Leihverkehr“ , welche von der Jahresversammlung der Arbeitsgruppe am 30. Oktober 2000 in Genf gutgeheissen und zur Veröffentlichung freigegeben wurde.

Die Ausleihe von gedrucktem Kulturerbe wird in Schweizer Bibliotheken und Sammlungen uneinheitlich und meist auch unkoordiniert gehandhabt. Darin liegt an sich ein Risikopotenzial, welches durch den rasch zunehmenden Einbezug von historischen Buchbeständen in global zugängliche elektronische Kataloge dramatisch verstärkt wird. Der Nutzungsdruck steigt dadurch allgemein, aber er steigt überproportional zu Lasten jener Sammlungen, welche keine oder unzureichende Massnahmen zum Schutz ihrer historischen Buchbestände kennen. Hinzu kommen neue Erscheinungen wie die Buchauktionen im World Wide Web oder die Entwicklung weg von der traditionellen Fernleihe hin zur direkten Fernbestellung über die Informatiksysteme, wie sie die Kommission für Universitätsbibliotheken (KUB) wünscht. Ausführliche Informationen zu diesem Problemkreis finden Sie » hier.

Die Empfehlung macht drei zentrale Aussagen:

1. Jede Bibliothek legt für MitarbeiterInnen und BenutzerInnen klar erkennbar fest, welche ihrer Bestände sie als gedrucktes Kulturerbe betrachtet und behandelt. § 1 der Empfehlung umschreibt den Begriff „gedrucktes Kulturerbe“. Es ist jedoch die Aufgabe der Bibliothek, vor dem Hintergrund ihres Auftrags den genauen Inhalt und Umfang ihres „gedruckten Kulturerbes“ zu bestimmen.

2. Jede Bibliothek überträgt die Verantwortung für diese Bestände, zusammen mit den nötigen Kompetenzen, an eine oder mehrere Fachpersonen.

3. Die als gedrucktes Kulturerbe deklarierten Bestände sind grundsätzlich nur in der besitzenden Bibliothek selbst benutzbar.

Mit der Empfehlung „Gedrucktes Kulturerbe im Leihverkehr“ stellt sich die Arbeitsgruppe Alte Drucke der BBS erstmals der bibliothekarischen Oeffentlichkeit vor. Wir verstehen uns primär als Forum des Informations- und Erfahrungsaustausches zwischen Fachpersonen, welche in den schweizerischen Bibliotheken und Sammlungen für die historischen Buchbestände Verantwortung tragen. Aus der gemeinsamen Interessenlage erwächst jedoch die Einsicht in die Notwendigkeit, „im Verbund“ für die Erhaltung des gedruckten Kulturerbes als unabdingbare Voraussetzung für den Zugang heute und in Zukunft zu sorgen. Dazu leisten wir mit dieser Empfehlung einen Beitrag.

Das Ziel der Empfehlung „Gedrucktes Kulturerbe im Leihverkehr“ ist es, den Umgang mit den verletzlichen Dokumenten zu vereinheitlichen und damit den Zugang für alle Benutzer berechenbar zu machen. Aus diesem Grund wünschen wir uns natürlich eine möglichst allgemeine Anwendung. Darüber hinaus möchten wir einen intensiven Dialog über alle Aspekte des Umgangs mit dem gedruckten Kulturerbe in Schweizer Bibliotheken und Sammlungen in Gang setzen.

Empfehlung "Gedrucktes Kulturerbe im Leihverkehr":

Einführung

» Empfehlung "Gedrucktes Kulturerbe im Leihverkehr"

» Zusätzliche Informationen 

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update: 24.08.04

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